Flugschule

Entdecke unser Ausbildungsangebot

Unsere Helikopterflugschule bietet eine persönliche und praxisnahe Ausbildung vom ersten Flug bis zur Lizenz. Mit erfahrenen Fluglehrern und klar strukturierten Ausbildungsprogrammen vermitteln wir die Grundlagen für sicheres, verantwortungsvolles und professionelles Helikopterfliegen.

Blick aus dem Cockpit eines Robinson R44 im Flug über der Voralpenlandschaft im Abendlicht

Interesse an einem Schnupperflug?

Ein Schnupperflug ist die ideale Möglichkeit, das Helikopterfliegen hautnah zu erleben. Dabei werden keine Kenntnisse vorausgesetzt. Nach einem kurzen Briefing wirst du von einem unserer Fluglehrer am Doppelsteuer behutsam an das Fliegen herangeführt. Du erhältst einen Einblick in die grundlegenden Steuerbewegungen, das Verhalten des Helikopters und die Abläufe im Cockpit.

Ausbildungsangebot

Ausbildungen bei Airport Helicopter

Von der Privatpilotenlizenz bis zur Fluglehrerberechtigung – wählen Sie eine Ausbildung, um alle Details zu Voraussetzungen, Theorie und Praxis zu sehen.

Die Privatpilotenlizenz Helikopter, kurz PPL(H), ist der erste Schritt zur selbstständigen Helikopterfliegerei. Sie berechtigt dazu, einen Helikopter auf privaten, nichtkommerziellen Flügen als verantwortliche Pilotin oder verantwortlicher Pilot zu führen. Die Ausbildung kombiniert Theorie und Praxis und vermittelt die fliegerischen, technischen und navigatorischen Grundlagen für einen sicheren Umgang mit dem Helikopter. Gleichzeitig bildet die PPL(H) die Basis für weitere Berechtigungen und eine mögliche spätere Berufspilotenausbildung.

Voraussetzung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst neun Hauptfächer, welche sich in allgemeine und helikopterspezifische Themen unterteilen. Die Ausbildung erfolgt im Selbststudium. Vor der Prüfungsanmeldung muss für jedes Fach ein obligatorisches Präsenzseminar besucht werden, in welchem der Stoff mit einem Fluglehrer repetiert wird und allfällige Fragen geklärt werden. Anschliessend wird jedes Fach mit einer schriftlichen Prüfung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt vor Ort abgeschlossen. Sämtliche Theorieprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten bestanden sein, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats, in dem die erste Prüfung abgelegt wurde. Nach der letzten bestandenen Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.

Allgemeine Fächer

  • 010 Flugrecht
  • 040 Menschliches Leistungsvermögen
  • 050 Meteo
  • 060 Navigation
  • 090 Kommunikation

Helikopterspezifische Fächer

  • 020 Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
  • 030 Flugleistung und Flugplanung
  • 070 Betriebsverfahren
  • 080 Grundlagen des Fluges

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beinhaltet minimum 45 Flugstunden, davon 10 Stunden solo unter Überwachung des Fluglehrers. Neben den eigentlichen Flugstunden gehört auch die Funkausbildung sowie das Absolvieren einer Englischprüfung zur praktischen Ausbildung.

VFR-Kommunikation

Ist eine praktische Ausbildung, um die korrekte Kommunikation mit der Flugverkehrssicherung und anderen Luftraumnutzern zu erlernen. Die Ausbildung baut auf dem theoretischen Teil von Fach 090 Kommunikation auf. In der praktischen Voice-Ausbildung werden verschiedene simulierte Flüge durchgespielt und die dazugehörenden Flugfunkverfahren geübt. Abgeschlossen wird dieser Teil der Ausbildung mit einer praktischen Flugfunkprüfung im Klassenzimmer, bei welcher der Anwärter die Rolle des Piloten und der Prüfer die Rolle der Flugverkehrsleitstellen übernimmt.

Englischkenntnisse

Neben der Standardphraseologie, die im Rahmen der VFR-Kommunikation erlernt wird, ist es wichtig, sich auch in Situationen verständigen zu können, die nicht durch die standardisierten Sprechgruppen abgedeckt sind. Dafür ist ein sprachliches Mindestniveau von Level 4 erforderlich. Der entsprechende Sprachnachweis kann bequem von zu Hause aus über einen der gängigen Videokonferenzanbieter absolviert werden.

Skill-Test

Sobald die Prüfungsreife erreicht ist, wird ein Prüfungsflug mit einer Expertin oder einem Experten des BAZL durchgeführt. Dieser Prüfungsflug bildet den Abschluss der Privatpilotenausbildung.

Die Berufspilotenlizenz Helikopter, kurz CPL(H), ist der nächste Schritt nach der Privatpilotenlizenz und bildet die Grundlage für eine berufliche Tätigkeit als Helikopterpilot. Sie berechtigt dazu, Helikopterflüge gewerbsmässig durchzuführen und als verantwortliche Pilotin oder verantwortlicher Pilot im kommerziellen Flugbetrieb tätig zu sein.

Voraussetzung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung vertieft die bereits aus der Privatpilotenausbildung bekannten Fächer. Wir empfehlen, die Fächer in englischer Sprache zu absolvieren. Es gibt drei verschiedene Theoriestufen: CPL(H) Commercial Pilots License, ATPL(H)/VFR und ATPL(H)IR. Generell empfiehlt es sich, die ATPL(H)-Theorie zu machen, da dies heute bei vielen Unternehmen gerne gesehen wird. Der Mehraufwand im Vergleich zum CPL(H) ist verhältnismässig gering. Beim Theorieunterricht arbeiten wir mit externen Unternehmen zusammen, welche die theoretische Ausbildung professionell durchführen.

Fächer

  • 010 Air Law
  • 021 Aircraft General Knowledge
  • 022 Instrumentation
  • 031 Mass and Balance
  • 033 Flight Planning and Flight Monitoring
  • 034 Performance (Helicopter)
  • 040 Human Performance and Limitation
  • 050 Meteorology
  • 061 General Navigation
  • 062 Radio Navigation
  • 070 Operational Procedures
  • 082 Principles of Flight (Helicopter)
  • 090 Communications

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beinhaltet minimum 30 Flugstunden am Doppelsteuer und kann bei uns auf einem Helikopter mit Kolbenmotor oder Turbine gemacht werden. Davon entfallen 20 Stunden auf die Sichtflugausbildung und 10 Stunden auf die Instrumentenflugausbildung. Dabei werden, falls noch nicht gemacht, auch zusätzlich 5 Stunden Nachtflug absolviert, welche ausschliesslich in den Wintermonaten durchgeführt werden.

Für den Prüfungsantritt sind insgesamt mindestens 185 Flugstunden nachzuweisen, davon 50 Stunden als verantwortliche Pilotin oder verantwortlicher Pilot mit 10 Stunden Überlandflug. Darin enthalten sein muss ein Überlandflug über mindestens 185 Kilometer mit Landung auf zwei Flugplätzen ausserhalb des Startflugplatzes.

Skill-Test

Sobald die Prüfungsreife erreicht ist, wird ein Prüfungsflug mit einer Expertin oder einem Experten des BAZL durchgeführt. Dieser Prüfungsflug bildet den Abschluss der Berufspilotenausbildung.

Die Nachtflugberechtigung Helikopter, kurz NIT(H), ermöglicht es Pilotinnen und Piloten, einen Helikopter nach Sichtflugregeln auch bei Nacht zu führen. Das Fliegen bei Dunkelheit stellt besondere Anforderungen an die Wahrnehmung, Orientierung und Flugplanung. Fehlende visuelle Referenzen, eingeschränkte Sichtverhältnisse und optische Täuschungen verlangen eine präzise Flugtechnik und einen sicheren Umgang mit den Instrumenten.

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen für eine sichere Durchführung von Nachtflügen und ist gleichzeitig ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Berufspilotenlizenz CPL(H).

Voraussetzung

Die gesamte NIT(H)-Ausbildung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 5 Stunden und vermittelt die Besonderheiten der Flugoperation bei Nacht.

Instrumentenflugausbildung

Vor beziehungsweise während der Nachtflugausbildung werden mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung auf dem Helikopter absolviert.

Dabei wird das Fliegen ohne ausreichende äussere Sichtreferenzen trainiert. Der Pilot lernt, Fluglage, Höhe, Geschwindigkeit und Kurs konsequent anhand der Instrumente zu kontrollieren und frühzeitig auf eine mögliche räumliche Desorientierung zu reagieren.

Je nach vorhandenen Berechtigungen und anrechenbarer Erfahrung können Teile dieser Ausbildung angerechnet werden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden bei Nacht. Davon müssen mindestens:

  • 3 Stunden mit Fluglehrer absolviert werden
  • 1 Stunde Cross-Country-Navigation enthalten sein
  • 5 Solo-Platzrunden bei Nacht mit jeweils einem Start und einer Landung durchgeführt werden

Nachtflug im Rahmen der CPL(H)

Für angehende Berufspilotinnen und Berufspiloten ist die Nachtflugausbildung obligatorisch. Wird sie im Rahmen der CPL(H)-Ausbildung absolviert, gelten die oben genannten Mindeststunden – 100 Stunden nach der PPL(H), davon 60 Stunden als PIC – nicht. Die vorgeschriebenen 5 Nachtflugstunden sind dabei nicht Teil des 30-stündigen CPL(H)-Moduls, sondern werden separat geflogen.

Abschluss der Ausbildung

Für den Erwerb der NIT(H)-Berechtigung ist kein separater Prüfungsflug erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss sämtlicher vorgeschriebenen Theorie- und Praxiselemente bestätigt die Flugschule die abgeschlossene Ausbildung. Anschliessend kann die Nachtflugberechtigung in die Pilotenlizenz eingetragen werden.

Die Gebirgsflugberechtigung Helikopter, kurz MOU(H), ist eine schweizerische Zusatzberechtigung für Pilotinnen und Piloten. Sie erlaubt, Gebirgslandungen über 1’100 Meter über Meer durchzuführen. Wechselnde Wind- und Wetterverhältnisse, grosse Höhen, anspruchsvolle Landeplätze sowie die reduzierte Leistungsfähigkeit des Helikopters verlangen eine vorausschauende Flugplanung und eine präzise Flugtaktik.

Während der Ausbildung werden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um Gebirgslandeplätze sicher anzufliegen und die besonderen Bedingungen der alpinen Helikopterfliegerei richtig einzuschätzen. Neben der korrekten Anflug- und Landetechnik stehen insbesondere die Beurteilung von Wind, Gelände, Hindernissen, Leistungsreserven und möglichen Abbruchverfahren im Vordergrund.

Voraussetzung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst einen Theorieblock, welcher vor Ort im Klassenzimmer durchgeführt wird. Ein grosser Teil der Theorie wird praxisnah mit der fliegerischen Ausbildung verbunden. Es wird keine Theorieprüfung abgelegt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beginnt in tieferen Höhenlagen und führt schrittweise bis zu den offiziellen Gebirgslandeplätzen im Hochgebirge. Dabei werden die Flugtechnik und die Entscheidungsfindung kontinuierlich an anspruchsvollere Bedingungen angepasst.

Für den Erwerb der MOU(H)-Berechtigung müssen mindestens 200 Anflüge mit Landungen absolviert werden. Diese beinhalten:

  • mindestens 50 Anflüge und Landungen unter 2000 m ü. M.
  • mindestens 150 Anflüge mit Landungen auf offiziellen Gebirgslandeplätzen
  • mindestens 20 verschiedene Gebirgslandeplätze
  • davon mindestens 10 verschiedene Gebirgslandeplätze über 2700 m ü. M.

Die benötigte Anzahl Flugstunden ist nicht fest vorgegeben und hängt stark von der Erfahrung und dem individuellen Ausbildungsfortschritt der Pilotin oder des Piloten ab. Erfahrungsgemäss umfasst die Gebirgsflugausbildung mehrere intensive Ausbildungsblöcke.

Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsflug abgeschlossen. Dabei werden Landungen in unterschiedlichen Höhenlagen geflogen – von tieferen Lagen bis auf einen Gebirgslandeplatz im Hochgebirge. Nach bestandener Prüfung berechtigt die MOU(H) dazu, Landungen im Gebirge durchzuführen.

Die Fluglehrerberechtigung Helikopter, kurz FI(H), ermöglicht es erfahrenen Helikopterpilotinnen und Helikopterpiloten, ihr Wissen und ihre fliegerische Erfahrung an die nächste Pilotengeneration weiterzugeben. Die Ausbildung zum Fluglehrer geht dabei weit über das reine Beherrschen des Helikopters hinaus. Im Zentrum steht die Fähigkeit, fliegerische und theoretische Inhalte verständlich, strukturiert und sicher zu vermitteln sowie Flugschüler individuell auf ihrem Ausbildungsweg zu begleiten.

Voraussetzung

Der Pre-Entry-Checkflug muss innerhalb der sechs Monate vor Beginn der FI(H)-Ausbildung mit einem entsprechend berechtigten Fluglehrer absolviert werden. Dabei wird überprüft, ob die fliegerischen Fähigkeiten und das theoretische Wissen den Anforderungen für den Beginn der Fluglehrerausbildung entsprechen.

Theoretische Ausbildung

Im Teaching & Learning werden die pädagogischen und didaktischen Grundlagen des Unterrichtens vermittelt. Der zukünftige Fluglehrer lernt, Ausbildungslektionen sinnvoll aufzubauen, Lernziele zu definieren und unterschiedliche Lernfortschritte und Bedürfnisse der Flugschüler zu berücksichtigen. Der Teaching-&-Learning-Teil umfasst mindestens 25 Stunden.

Neben den pädagogischen Grundlagen wird das bereits vorhandene theoretische Wissen aus der Piloten- und Berufspilotenausbildung vertieft. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur das eigene Verständnis des Stoffes, sondern die Fähigkeit, diesen strukturiert und verständlich an Flugschüler weiterzugeben.

Während der Ausbildung werden eigene Unterrichtssequenzen vorbereitet und präsentiert. Dabei werden sowohl die fachliche Richtigkeit als auch die Methodik und die verständliche Vermittlung der Inhalte trainiert.

Praktische Ausbildung

Die praktische FI(H)-Ausbildung beinhaltet mindestens 30 Flugstunden. Davon werden mindestens 25 Stunden als Ausbildungsflüge mit einem qualifizierten Fluglehrer durchgeführt.

Im Gegensatz zu einer normalen Pilotenausbildung liegt der Schwerpunkt nicht primär darauf, eine Flugübung selbst auszuführen, sondern darauf, diese einem Flugschüler korrekt und nachvollziehbar beizubringen. Der angehende Fluglehrer übernimmt dabei zunehmend die Rolle des Instruktors, während der ausbildende Fluglehrer die Rolle des Flugschülers einnimmt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem präzisen Demonstrieren der einzelnen Flugübungen. Der Fluglehrer muss jederzeit in der Lage sein, eine Übung korrekt vorzufliegen, gleichzeitig den Flugschüler zu beobachten und bei Bedarf sicher und rechtzeitig einzugreifen.

Assessment of Competence

Sobald sämtliche Ausbildungsinhalte abgeschlossen und die Prüfungsreife erreicht sind, wird ein Assessment of Competence mit einer dafür berechtigten Expertin oder einem Experten durchgeführt.

Dabei werden sowohl die theoretischen Unterrichtsfähigkeiten als auch die praktische Ausbildung im Helikopter beurteilt. Der Kandidat übernimmt während der Prüfung die Rolle des Fluglehrers und muss zeigen, dass er eine Lektion planen, erklären, demonstrieren und sicher durchführen kann. Mit dem erfolgreichen Assessment of Competence wird die FI(H)-Berechtigung erworben.

FI(H) Restricted

Nach Abschluss der Ausbildung wird die FI(H)-Berechtigung zunächst mit eingeschränkten Rechten ausgeübt. Während dieser Zeit erfolgt die Flugausbildung unter der Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fluglehrers innerhalb einer Flugschule.

Der neue Fluglehrer darf während dieser Phase insbesondere erste Soloflüge und erste Solo-Überlandflüge eines Flugschülers nicht selbstständig freigeben. Die Einschränkung kann aufgehoben werden, sobald mindestens:

  • 100 Stunden Flugunterricht auf Helikoptern erteilt wurden und
  • 25 Solo-Flugübungen von Flugschülern überwacht wurden.

Nach Erreichen dieser Erfahrung kann die Einschränkung aufgehoben und die FI(H)-Berechtigung ohne diese anfängliche Limitation ausgeübt werden. Die FI(H)-Ausbildung ist damit nicht nur eine zusätzliche Berechtigung, sondern auch der Einstieg in eine verantwortungsvolle Tätigkeit, bei welcher fliegerische Erfahrung, pädagogische Fähigkeiten und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein zusammenkommen.

Eine Musterberechtigung, auch Type Rating genannt, berechtigt Pilotinnen und Piloten dazu, einen bestimmten Helikoptertyp selbstständig zu führen. Jeder Helikopter unterscheidet sich in seinen Flugeigenschaften, Systemen, Leistungsdaten und Betriebsverfahren. Die Type-Rating-Ausbildung vermittelt deshalb gezielt die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für einen sicheren Betrieb des jeweiligen Musters erforderlich sind.

Voraussetzung

Verfügbare Muster

Wir bieten Type-Rating-Ausbildungen auf folgenden Helikoptertypen an:

  • Robinson R22 Beta
  • Robinson R44 Raven II
  • Bell 206 Jet Ranger III
  • Airbus AS350 B2

Die Ausbildung kann sowohl für den Ersterwerb einer Musterberechtigung als auch für Pilotinnen und Piloten durchgeführt werden, die ihre fliegerische Erfahrung auf einem weiteren Helikoptertyp erweitern möchten.

Theoretische Ausbildung

Vor der praktischen Umschulung steht der technische Grundkurs zum jeweiligen Muster. Grundlage ist das Flughandbuch des Herstellers; behandelt werden Aufbau und Funktionsweise der Systeme, Leistungsdaten, Limiten, Notverfahren sowie die Vorflugkontrolle am Helikopter. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität des Musters. Abgeschlossen wird der Grundkurs mit einer Theorieprüfung, welche die Flugschule durchführt.

Für Helikopter mit Zweiblatt-Rotor – bei uns die Robinson R22, die Robinson R44 und die Bell 206 Jet Ranger – gehört eine Einführung in die Eigenheiten dieses Rotorsystems dazu; für die Robinson-Muster ist zusätzlich der Awareness-Kurs nach SFAR 73 vorgeschrieben. Er behandelt die Eigenheiten dieses Rotorsystems, unter anderem Mast Bumping, Low-G-Situationen und den Drehzahlabfall des Rotors. Für Pilotinnen und Piloten der R22 ist er obligatorisch und muss vor dem ersten Alleinflug abgeschlossen sein.

Praktische Ausbildung

Der Umfang der Flugausbildung hängt vom Muster und von der bisherigen Erfahrung ab und beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Flugstunden. Wer bereits mehrere Helikoptertypen fliegt, kommt meist mit dem unteren Bereich dieser Spanne aus.

Abschluss und Aufrechterhaltung

Die Umschulung wird mit einem Prüfungsflug abgeschlossen, anschliessend wird die Musterberechtigung in die Lizenz eingetragen. Um sie gültig zu halten, sind pro Muster mindestens 2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate sowie der wiederkehrende Proficiency Check erforderlich.

Wer seine Helikopterlizenz ausserhalb des EASA-Raums erworben hat, etwa in den USA, in Kanada oder in Neuseeland, kann diese in eine europäische Lizenz überführen. Wir begleiten Sie durch diesen Weg, von der ersten Standortbestimmung bis zur praktischen Prüfung.

Die Umschreibung einer Privatpilotenlizenz PPL(H) oder einer Berufspilotenlizenz CPL(H) beinhaltet unterschiedliche Anforderungen. Wie umfangreich die Umschreibung ausfällt, hängt von Ihrer bisherigen Lizenz und Ihrer Flugerfahrung ab. Wir sehen Ihre Unterlagen vorab durch und legen gemeinsam mit Ihnen fest, welche Theorieprüfungen und welche Ausbildungsflüge tatsächlich nötig sind.

Umschreiben Privatpilotenlizenz PPL(H)

Voraussetzung

Theoretische Ausbildung

Für die Umschreibung sind zwei Theoriefächer zu absolvieren: Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen. Die schriftlichen Prüfungen legen Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ab.

Praktische Ausbildung

Vor der Prüfung absolvieren Sie so viele Ausbildungsflüge, wie für das Erreichen des geforderten Standards nötig sind. Im Vordergrund stehen die Verfahren, die sich vom bisherigen Ausbildungssystem unterscheiden: Funk- und Anflugverfahren, die Struktur des Luftraums über der Schweiz sowie die Besonderheiten des Fliegens im Alpenraum.

Den Abschluss bildet eine praktische Prüfung mit einem Experten des BAZL. Anschliessend wird Ihre Lizenz durch das BAZL ausgestellt.

Umschreiben Berufspilotenlizenz CPL(H)

Voraussetzung

Theoretische Ausbildung

Für die Umschreibung müssen alle Theorieprüfungen EASA CPL(H) oder EASA ATPL(H) erfolgreich absolviert werden. Es werden keine theoretischen Vorkenntnisse angerechnet.

Praktische Ausbildung

Vor der Prüfung absolvieren Sie so viele Ausbildungsflüge, wie für das Erreichen des geforderten Standards nötig sind. Im Vordergrund stehen die Verfahren, die sich vom bisherigen Ausbildungssystem unterscheiden: Funk- und Anflugverfahren, die Struktur des Luftraums über der Schweiz sowie die Besonderheiten des Fliegens im Alpenraum.

Den Abschluss bildet eine praktische Prüfung mit einem Experten des BAZL. Anschliessend wird Ihre Lizenz durch das BAZL ausgestellt.

Kontakt

Fragen zur Ausbildung?

Gerne beantworten wir alle Fragen rund um die verschiedenen Ausbildungen. Dafür nehmen wir uns Zeit und bevorzugen den direkten Kontakt.